Ausbildung von KirchenbeitragsmitarbeiterInnen
Anmeldebedingungen und Kosten
Für
eventuell angebotene Veranstaltungen, die über die 7 Module der
Ausbildung für KirchenbeitragsmitarbeiterInnen hinausgehen, finden Sie
im gegebenen Fall Informationen in der detaillierten Beschreibung
unter Termine.
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Kreis der TeilnehmerInnen - Wer kann an der Ausbildung teilnehmen?
Das Angebot der Module der Ausbildung für
KirchenbeitragsmitarbeiterInnen richtet sich an die primären
haupt- und/oder ehrenamtlichen KirchenbeitragsbearbeiterInnen in den
Pfarrgemeinden und Verbänden unter dem Kirchenregiment der Evangelischen
Kirche A.B. in Österreich.
Andere
MitarbeiterInnen, die natürlich ebenfalls Kontakt mit
KirchenbeitragszahlerInnen haben und mit Kirchenbeitragsanfragen
konfrontiert werden, können wir derzeit leider nicht in die Ausbildung mit einbeziehen.
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Anmeldung - Wie erfolgt die Anmeldung und wie wird entschieden? Wie entscheidet sich, wer an welchem Termin teilnehmen kann?
- Jeder neu fixierte Termin wird auf diesen Seiten
veröffentlicht - außerdem wird eine Information über das EGON-interne
Mail-System versendet.
- Zu jedem Termin wird ein Datum festgesetzt, ab dem die Anmeldung möglich ist.
- Die Anmeldung ist ausschließlich schriftlich via E-Mail
unter Angabe des Namens, der Kontaktinformationen, sowie der
Modulbezeichnung und des Wunschtermines an die Adresse anmeldung.kb-ausbildung@evang.at möglich.
- Die Anmeldungen werden in chronologischer Reihenfolge nach ihrem Eintreffen berücksichtigt.
- Alle Personen erhalten eine Verständigung via E-Mail ob ihre Anmeldung berücksichtigt werden konnte oder nicht.
- Alle Angemeldeten erhalten eine Rechnung über den Unkostenbeitrag (s.u.).
- Mit dem Eingang des Unkostenbeitrages ist die Anmeldung abgeschlossen, die endgültig bestätigt wird.
- Bei Teilnehmer-Absagen oder -ausfällen
werden die chronologisch nächsten Anmeldungen als mögliche Nachrücker
angefragt.
Wir werden uns bemühen die Module der Ausbildung in ausreichender
Häufigkeit und abwechselnd in verschiedenen Regionen anzubieten. Wir
sehen uns allerdings ausser Stande zentral eine bedarfsgerechte und die
Regionen berücksichtigende Planung der TeilnehmerInnengruppen für die
einzelnen Termine durchzuführen.
Deshalb haben wir uns entschieden, dass für die Vergabe der verfügbaren
Plätze der angebotenen Termine auschliesslich die Reihenfolge des
Eingangs der schriftlichen Anmeldung von Personen aus dem oben
beschriebenen Kreis möglicher TeilnehmerInnen ausschlaggebend ist.
Mit dieser Vorgehensweise nach objektiven Kriterien hoffen wir Ungerechtigkeiten zu vermeiden.
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Kosten und Stornobedingungen
Für die Module 1-6 der Ausbildung für KirchenbeitragsmitarbeiterInnen
sind zur Übernahme der anfallenden Kosten folgende Regelungen
vereinbart worden:
- Die Kosten für die ReferentInnen und TrainerInnen, für die
Verpflegung vor Ort, die Seminarräumlichkeiten und bei 2-tägigen
Seminaren für eine Nächtigung werden aus dem Haushalt der Evangelischen
Kirche A.B. in Österreich getragen.
- Die
Reisekosten der TeilnehmerInnen werden von der jeweiligen
Superintendentur refundiert (Grundsätzlich Bahnfahrt 2. Klasse. Für
Fahrgemeinschaften mit mindestens 2 Personen kann dem Fahrer/der
Fahrerin auch das amtliche Kilometergeld ersetzt werden).
- Als
Unkostenbeitrag von Seiten der Pfarrgemeinden bzw. Verbände wird ein
Unkostenbeitrag von € 55,- pro Tag verrechnet, den Sie bitte im
Anschluss an die Anmeldung, auf jeden Fall vor Seminarbeginn
überwiesen.
Die Durchführung der einzelnen Module ist unterschiedlich
kostenintensiv. Um auch die kostenintensiveren Seminare günstig
anbieten zu können, verrechnen wir einen einheitlichen Unkostenbeitrag
pro Tag für alle Module.
Für die geplante Gruppensupervision (Modul 7) ist die Aufteilung der Kosten noch nicht festgelegt.
Stornobedingungen:
- Bitte beachten Sie, dass wir bei einer Absage Ihrerseits
bis inklusive des 10. Werktages vor Beginn des Moduls den
Unkostenbeitrag zur Gänze refundieren können.
- Erfolgt Ihre Absage nach dem 10. Werktag vor Beginn des
Moduls, kann der Unkostenbeitrag grundsätzlich nicht zurückgezahlt
werden, da fixe Kosten für externe TrainerInnen, Saalmiete und
Übernachtung anfallen.
- Im Einzelfall sind eventuell Teilrückzahlungen möglich,
wenn sich das Tagungshotel entgegen den üblicherweise vereinbarten
Stornobedingungen auf eine Kulanzlösung hinsichtlich der Kosten für
Übernachtung und Verpflegung einlässt.
- Sollte eine Nachbesetzung durch eine/n andere/n
Teilnehmer/in gelingen, kann der Unkostenbeitrag auch zur Gänze
refundiert werden.
- Sollten Sie an der Teilnahme beim 2. Teil eines
Kommunikations-Seminars verhindert sein, wird eine Nachbesetzung sehr
schwierig sein, weil die Seminare aufeinander aufbauen und der Besuch
von Teil 1 und 2 nur bei der/beim gleichen Trainer/in sinnvoll möglich
ist.
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letzte Aktualisierung am 09-03-2010 23/25